Landesregierung hilft den Kommunen in den Südkreisen Düren und Euskirchen mit 14 Millionen Euro bei der Modernisierung und Sanierung unserer Schulen:
Die Kommunen in den Südkreisen Düren und Euskirchen sollen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes rund 14 Millionen Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett in dieser Woche einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an die Kommunen weitergeleitet werden.
Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin bekommen unsere Kommunen voraussichtlich für die Schulinfrastruktur:
- Düren, Kreis 3.435.485 Euro
- Düren, Stadt 7.821.380 Euro
- Heimbach 309.459 Euro
- Hürtgenwald 289.588 Euro
- Kreuzau 584.338 Euro
- Nideggen 363.244 Euro
- Hellenthal 231.925 Euro
- Kall 306.411 Euro
- Schleiden 710.928 Euro
Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen. Das Geld können die Kommunen auch für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen. Der Referentenentwurf ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund.
Hintergrund:
- Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.
- Aufgrund des gewählten Verteilerschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.
- Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
- Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.