30
03, 2021
Mit Auflagen ist der Besuch der Wildparks in der Region möglich. Foto A. Depping/Pixelio
Öffnungsperspektiven für Tierparks und Camping?
Der Bund-Länder-Beschluss vom 4. März 2021 zeigt Öffnungsperspektiven in Form eines Stufenplans auf. Anhand der Vorgaben können die Länder Lockerungen der geltenden Corona-Maßnahmen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen umsetzen.
Sind von den neuen Regelungen auch unsere Campingplätze und Tierparks betroffen?
Die Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind für touristische Camper leider bis mindestens zum 22 . April 2021 nicht zugänglich. Eine Ausnahme legt das Land lediglich für Dauercamper fest: Sie dürfen Campingplätze weiterhin nutzen, da dies nicht als touristische Nutzung definiert wird.
Besser sieht es für Wildparks oder Zoos aus. Sie dürfen seit dem 8. März wieder öffnen. Bei uns warten die Greifvogelstation & Wildfreigehege Hellenthal und der Wildpark Schmidt auf die Besucher. Natürlich darf sich nur eine begrenzte Personenzahl zeitgleich auf dem Gelände aufhalten. Deswegen sollten sich Besucher vorab anmelden. Ansonsten gilt nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Besuchern sowie Maskenpflicht im Eingangsbereich sowie in den Toilettenanlagen. Gerade in den kommenden Tagen ist das ein lohnender Besuch für die ganze Familie.