Die Umsetzung von Strukturwandelprojekten soll deutlich beschleunigt werden.

Pressemitteilung
23.06.2021

CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill und Dr. Ralf Nolten:
Mehr Möglichkeiten für den Strukturwandel im Rheinischen Revier

Die Fraktionen von CDU und FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben gestern einen Antrag zum „Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalens, des Landesforstgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes“ mit der Drucksache 17/14286 eingebracht, das in der nächsten Woche im Plenum verabschiedet werden soll.

In diesem Gesetzentwurf werden über die Experimentierklausel und damit verbundenen Paragraphen die Möglichkeiten deutlich verbessert, sehr zügig in die Realisierung von Projekten des Strukturwandels im Rheinischen Revier einzusteigen.

„Wir haben immer gesagt: der Strukturwandel wartet nicht auf uns. Wenn sich Projekte abzeichnen, die neue Arbeitsplätze schaffen und dem Ziel der Wirtschaftsentwicklung im Revier dienen, dann müssen Planungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden können. Das geschieht jetzt,“ freuen sich Dr. Patricia Peill und Dr. Ralf Nolten, die beiden CDU-Landtagsabgeordneten des Kreises Düren.

„Wenn das Subventionsrecht der EU die Einzelförderung von Unternehmen sehr erschwert, dann muss über diesen Weg den innovativen Unternehmen ein Anreiz gegeben werden, im Rheinischen Revier zu investieren. Dafür haben wir die letzten beiden Jahre in den Gremien der Region und in den Ausschüssen des Landtages gekämpft. Entsprechend freuen wir uns jetzt über den Erfolg dieser Bemühungen“, so die beiden Landtagsabgeordneten weiter.

Beschlossen werden wird:

§ 38 Experimentierklausel
(1) Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung, bei Vorhaben der Energiewende, zur Bewältigung der Auswirkungen des Klima- und des Strukturwandels oder im Zusammenhang mit den Anforderungen der Digitalisierung oder der Klimaanpassung können ein vereinfachtes Anzeigeverfahren gemäß § 19 Absatz 6, vereinfachte Zielabweichungsverfahren gemäß § 16, § 30 Absatz 2 und § 30 Absatz 3 und ein vereinfachtes Anpassungsverfahren gemäß § 34 erprobt werden.
(2) Die Landesplanungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien und im Benehmen des für die Landesplanung zuständigen Ausschusses des Landtags die Räume, die Dauer und den Evaluierungszeitraum sowie die Ausgestaltung der zu erprobenden Verfahren durch Rechtsverordnung.
(3) Die Landesregierung überprüft und bewertet die Auswirkungen der Absätze 1 und 2 und erstattet dem Landtag zum 31. Dezember 2024 Bericht.

§ 38a Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier
Die Regionalplanung soll im Rheinischen Revier die Entwicklung der Wirtschaft und die sehr langfristige Umgestaltung und Beeinflussung des Raums durch Braunkohlegewinnung in großen Tagebauen besonders in den Blick nehmen. Dazu soll sie für das Rheinische Revier bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe gemäß Ziel 6.1-1 des LEP einen besonders langen Planungszeitraum zugrunde legen, um den erhöhten Flächenbedarfen Rechnung zu tragen, die für die Transformation der Industrie hin zu klimaschonenden Produktionsweisen erforderlich sind. Bei der Auswahl der Flächen sollen die besonders schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit berücksichtigt werden. Bei der Entscheidung, welche für den Strukturwandel besonders bedeutsamen Vorhaben auf diesen Flächen umgesetzt werden sollen, sind abgestimmte Kriterien zugrunde zu legen.

§ 39 Verwaltungshelfer
Insbesondere zur Beschleunigung von Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen kann der Planungsträger eine dritte Person mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach diesem Gesetz beauftragen. Er kann einer dritten Person auch die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung übertragen.

Aus der Gesetzesbegründung:

Zu Nummer 17
a) Die Experimentierklausel in § 38 wird um das Themengebiet der Klimaanpassung ergänzt. Damit wird eine Anregung von Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung aufgegriffen und umgesetzt.

b) Im Rahmen der Entwicklung der „Raumstrategie Rheinisches Revier 2038+" sollen nach derzeitigem Stand konkretisierte Raumbildvarianten und Entwicklungsszenarien mit kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten (z.B. 2030 / 2038 / 2050+) erarbeitet werden. Derzeit soll bei der Ermittlung der den Regionalplänen zugrundeliegenden Flächenbedarfen gemäß Ziel 6.1-1 des LEP ein Planungszeitraum von 20 bis maximal 25 Jahren zugrunde gelegt werden, um damit für die Bauleitplanung der Kommunen eine Auswahl von Flächen zu ermöglichen. Der in diesem Grundsatz benannte „besonders lange Planungszeitraum" soll sich am Zeithorizont 2050+ der oben genannten Raumstrategie für das Rheinische Revier orientieren und 30 bis 35 Jahre umfassen.

Um der besonderen Funktion der Landwirtschaft für diesen Raum Rechnung zu tragen, sollen besonders schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit bei der Auswahl von entsprechenden Flächen nach Möglichkeit geschont werden.

Die damit möglichen weiteren Flächen können so als Grundlage für erfolgreiche Ansiedlungen frühzeitig im Regionalplan verbindlich gesichert werden. Eine Abstimmung der Kriterien zwischen den beiden zuständigen regionalen Planungsträgern, welche Vorhaben auf diesen zusätzlichen Flächen möglich sein sollen, ist aufgrund der hohen Bedeutung dieser Vorhaben für den Strukturwandel des Rheinischen Reviers sachgerecht. Die Reservierung dieser zusätzlichen Flächen nur für solche Vorhaben, die den gemeinsam abgestimmten Kriterien entsprechen, kann in den Regionalplänen z. B. über eine entsprechende Zweckbindung erfolgen.

Damit wird eine Anregung von Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung dahingehend aufgegriffen und umgesetzt, dass die materiell-rechtliche Ausweitung der Experimentierklausel in §38 LPlG angeregt wurde. In der Anhörung wurde demgegenüber auf die rechtlichen Grenzen eines solchen Vorhabens verwiesen, sodass sich der neue §38a LPlG als Synthese dieser beiden Positionen darstellt.


Über mich

Der verheiratete Vater von drei Söhnen verfügt über reichlich berufliche Erfahrung im Bereich der Wirtschafts- und Strukturentwicklung sowie über gute Netzwerke in Ministerien und Landesbehörden.

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