Düsseldorf, 20. Januar 2022
CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Ralf Nolten:„Unsere Zentren stärken – über 100.000 Euro für die Gemeinde Kreuzau“ Das neue Jahr beginnt mit guten Nachrichten: Die NRW-Koalition stärkt mit noch einmal fast 25 Millionen Euro die Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen. Das Land unterstützt mit dem Geld Kommunen dabei, Leerstände zu füllen, gezielter zu verhandeln oder neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden. 106.132 € Euro aus diesen Fördergeldern fließen auch in die Einkaufsbereiche von Kreuzau. Die Umsetzung des Projekts „Krözauer Inseln“ kann sofort starten. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Ralf Nolten: „Unsere Innenstädte und Einkaufsstraßen sind Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum und sollen es bleiben. Die Hauptstraße ist nicht nur Aushängeschild der Gemeinde, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen. Wir müssen die Zentren lebendig halten, denn von einem starken Kernbereich profitieren alle in Kreuzau – Ärzte, Dienstleister, Gastronomie. Corona hat vor allem den Einzelhandel in unseren Städten und Gemeinden stark getroffen – auch in Kreuzau. Die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern hat drastisch verschärft. Das Förderprogramm ist deshalb für unsere Händlerinnen und Händler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Die bereits dritte Programmphase seit 2020 zeigt zudem den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt. Ich bin sicher: Unsere Hauptstraße hat eine vitale Zukunft vor sich – aber unsere Entscheiderinnen und Entscheider vor Ort brauchen jetzt die Handlungsfreiheit, um auf Entwicklungen zu reagieren und Neues zu wagen. Ich bin sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal die kommunale Familie mit ihren akuten Problem fest im Blick hat.“ Hintergrund:
In diesem dritten Aufruf wurden die bekannten und bewährten Förderbausteine des im Sommer 2020 initiierten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements. Darüber hinaus wurden die Fördertatbestände erweitert. Neu ist beispielsweise die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen. Anfang 2022 wird es noch einmal die Möglichkeit geben, weitere Anträge zur Qualität der Innenstädte, insbesondere zur Begrünung, zu stellen.