Für Notfälle: Der Stärkungspakt NRW ist ein starkes Zeichen der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Kommunen. Foto Pixabay

Pressemitteilung

Düsseldorf, 27. Januar 2023

CDU Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill und Dr. Ralf Nolten:
„Gemeinsam gegen die Armut: Im Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen fließen fast 2 Millionen Euro in den Kreis Düren“

Die Palette der Notfälle kann vielfältig sein: Wenn der Kühlschrank leer ist, der Strom droht, abgestellt zu werden oder schlimmer noch, der Verlust der eigenen vier Wände bevorsteht, dann können Kommunen in diesen Härtefällen künftig helfen. Der Landtag in Düsseldorf hat ein „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ verabschiedet und stellt 150 Millionen Euro Kommunen zur Verfügung. Dem Kreis Düren, das teilen die CDU- Landtagsabgeordneten Patricia Peill und Ralf Nolten mit, kommen davon fast 2 Millionen Euro zu. Die Bescheide sind am 19. Januar verschickt worden.

Aus diesem „Pakt“ können auch Herausforderungen gemeistert werden, die in der sozialen Infrastruktur etwa durch gestiegene Betriebskosten, Honorar- und Materialkosten vor Herausforderungen stehen. „Nordrhein-Westfalen steht zusammen!“, betonen die Abgeordneten Peill und Nolten. In den vergangenen Wochen und Monaten sei es bereits zu Einschränkungen und sogar Schließungen von Angeboten gekommen. „Deshalb handelt das Land NRW schnell und gewährt allen Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein- Westfalen Unterstützungsleistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der sozialen Infrastruktur sowie um der höheren Nachfrage nachkommen zu können“, sagt Patricia Peill. „Das ist ein starkes Zeichen der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Kommunen“, unterstreicht Ralf Nolten.

Im Einzelnen erhalten die Kommunen im Kreis Düren (in Euro):

Kreis Düren: 403.424
Aldenhoven: 79.443
Düren Stadt: 918.288
Heimbach: 20.790
Hürtgenwald: 18.552
Inden: 20.223
Jülich: 164.115
Kreuzau: 54.432
Langerwehe: 41.328
Linnich: 57.330
Merzenich: 36.099
Nideggen: 32.067
Niederzier: 53.172
Titz: 27.531
Vettweiß: 26.901

Gesamt: 1.953.698

Hintergrund:

Finanziert werden u.a. Sachkosten zur Aufrechterhaltung der Betriebe und Einrichtungen (z.B. Miet- und Mietnebenkosten), Sachkosten zur Durchführung der Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (z. B. Energiesperren oder Wohnverluste), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ungelernte (Ehrenamtler, Studierende, Minijobber), Informationsmaterialien.

Städte, Gemeinden und Kreise erhalten Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (einschließlich Beratungsangeboten) sowie zur Finanzierung von kommunalen Verfügungsfonds für Einzelfallhilfen. Die Bescheide an die Kommunen sind am 19. Januar 2023 verschickt worden. Die Auszahlung der Billigkeitsleistungen erfolgt als einmalige Zahlung an alle Kommunen nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides (ein Monat nach Zustellung bzw. nach Vorlage des Rechtsmittelverkehrs).


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